GEHEIMHALTUNG

Absichts- & Geheimhaltungs-Erklärung

Folgend finden Sie eine für uns akzeptable Vorlage einer Absichts- und Geheimhaltungsvereinbarung, die an gemeinsame Vorstellungen angeglichen werden können.

Absichts- & Geheimhaltungs-Erklärung

Folgend finden Sie eine für uns akzeptable Vorlage einer Absichts- und Geheimhaltungsvereinbarung, die an gemeinsame Vorstellungen angeglichen werden können.

Um Ihnen als potentiellen Kunden ein professionelles Umfeld zu bieten und Sie und Ihre Projekte mit höchster Diskretion zu behandeln, sind wir und unser Netzwerk zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Organisatorisch tiefgreifende Projekte, marktrelevante Informationen & Daten, neue Produkte oder Forschungsvorhaben erfordern es, dass Erstgespräche sowie für die zukünftige Zusammenarbeit relevante Unterlagen & Informationen der absoluten Geheimhaltung unterliegen.

Bei Interesse an einer gemeinsamen Zusammenarbeit, bitten wir Sie uns diese zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei nachgestellten Erklärungen um eine Vorlage handelt. Die in [ . ] gestellten Werte, sollten den von Ihnen und uns gewünschten Vorhaben entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass Exemplare in Englisch nur nach Konsultation eines entsprechenden Fachanwaltes bereit gestellt werden und im Bedarfsfall individuell erstellt werden.

Um Ihnen als potentiellen Kunden ein professionelles Umfeld zu bieten und Sie und Ihre Projekte mit höchster Diskretion zu behandeln, sind wir und unser Netzwerk zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Organisatorisch tiefgreifende Projekte, marktrelevante Informationen & Daten, neue Produkte oder Forschungsvorhaben erfordern es, dass Erstgespräche sowie für die zukünftige Zusammenarbeit relevante Unterlagen & Informationen der absoluten Geheimhaltung unterliegen.

Bei Interesse an einer gemeinsamen Zusammenarbeit, bitten wir Sie uns diese zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei nachgestellten Erklärungen um eine Vorlage handelt. Die in [ . ] gestellten Werte, sollten den von Ihnen und uns gewünschten Vorhaben entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass Exemplare in Englisch nur nach Konsultation eines entsprechenden Fachanwaltes bereit gestellt werden und im Bedarfsfall individuell erstellt werden.

Absichtserklärung

zwischen

Markus Vogl {Business & Data Science}, hier vertreten durch Herrn Markus Vogl – nachfolgend „Dienstleister“ genannt –

und

dem Unternehmen [Ihr Unternehmen] vertreten durch [Sie]
– nachfolgend „Interessent“ genannt -.

Die [Ihr Unternehmen] plant [Ihre Projekt- & Auftragsbeschreibung] und den Dienstleister mit [Beschreibung der von Ihnen erwarteten Tätigkeiten] zu beauftragen.

Die vertrauliche Behandlung der zu erörternden Inhalte und der Informationen die sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Verfügung stellen werden ist von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund wird Folgendes vereinbart:

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die Tatsache, dass sie Gespräche über das Projekt führen, sowie über die vertraulichen Informationen, die Sie von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten in diesem Zusammenhang erhalten, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten wie auch gegenüber Behörden zu wahren. Soweit nicht abweichend vereinbart (unter anderem Ziffer 3), sind die Vertragsparteien lediglich berechtigt, vertrauliche Informationen in dem Umfang offen zu legen, wie sie nach anwendbaren Rechtsvorschriften und Verordnungen sowie Gerichts- oder behördlichen Entscheidungen dazu verpflichtet sind. Vor der beabsichtigten Offenlegung wird die empfangene Vertragspartei die aufdeckende Vertragspartei hierüber rechtzeitig schriftlich informieren.
  2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Informationen im Zusammenhang mit dem Projekt, die der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Nicht vertraulich sind nur solche Informationen, die a) bereits öffentlich bekannt sind oder während unserer Gespräche öffentlich bekannt werden, ohne dass die empfangene Vertragspartei bzw. deren verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder Berater/Lieferanten dies zu vertreten hätten, b) bereits vor der Zugänglichmachung im rechtmäßigen Besitz der empfangenen Vertragspartei waren, welche diesen Umstand durch schriftliche Unterlagen belegen kann, c) rechtmäßig und ohne Beschränkung bezüglich des Rechtes zur Veröffentlichung von einem Dritten erhältlich werden oder d) von der empfangenen Vertragspartei nachweisbar unabhängig von den vertraulichen Informationen, welche von der aufdeckenden Vertragspartei stammen, entwickelt worden sind. Sollten der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei zur Verfügung gestellte vertrauliche Informationen bereits bekannt sein oder durch Dritte bekannt werden, ist sie verpflichtet, die aufdeckende Vertragspartei hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die empfangene Vertragspartei wird die aufdeckende Vertragspartei ebenfalls schriftlich benachrichtigen, wenn sie vertrauliche Informationen von Dritten erhält, die diese aufgrund eines Verstoßes gegen eine vertragliche bzw. gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt haben und sie dies kannte.
  3. Die empfangene Vertragspartei verpflichtet sich weiterhin, die ihr zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für die Beurteilung und mögliche Durchführung einer Zusammenarbeit zu nutzen. Die empfangene Vertragspartei wird die Informationen innerhalb Ihres eigenen Unternehmens nur denjenigen Personen zur Verfügung stellen, die in den Prüfungsprozess einbezogen sind und die gesetzlich und/oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sollte der Interessent ein Angebot/eine Kostenabschätzung für [Ihr Projekt] abgeben wollen und/oder gemeinsam mit dem Dienstleister an einer Weiterentwicklung etwaiger Ideen arbeiten wollen, wird sie vertrauliche Informationen außerhalb ihres eigenen Unternehmens nur in dem Umfang und nur an solche Berater und Lieferanten weitergeben, wie dies zu diesem Zweck unbedingt erforderlich ist, immer vorausgesetzt, dass diese Berater und Lieferanten zuvor vertraglich verpflichtet werden, die vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer vergleichbaren anderen Vereinbarung, vertraulich zu behandeln. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die empfangene Vertragspartei und von ihr eingeschaltete Mitarbeiter, Berater und Lieferanten die Ihnen überlassenen Informationen nicht zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken, verwerten und auch nicht an Dritte weitergeben oder öffentlich bekannt machen.
  4. Die jeweils aufdeckende Vertragspartei gewährt der jeweils empfangenen Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Rechte an den aufgedeckten vertraulichen Informationen und übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung und Gewährleistung für diese. Entstehen während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit Erfindungen, die zu Schutzrechten führen können, werden die Vertragsparteien gemeinsam eine Entscheidung über deren Anmeldung oder Nichtanmeldung treffen.
  5. Der Interessent haftet nicht für ihre Berater und Lieferanten, vorausgesetzt, sie hat diese vor der Aufdeckung von vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer ähnlichen separaten schriftlichen Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet. Insgesamt ist die Haftung aus dieser Vereinbarung – soweit gesetzlich zulässig – jeweils für beide Vertragsparteien beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000 Euro.
  6. Sollten die Gespräche zwischen den Vertragsparteien ergebnislos beendet werden, verpflichtet sich die empfangene Vertragspartei auf schriftliche Anforderung der aufdeckenden Vertragspartei alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen und jegliche davon angefertigten Kopien zurückzugeben und die auf Grundlage der vertraulichen Informationen erstellten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Soweit unter zumutbarem Aufwand möglich sind sämtliche elektronischen Aufzeichnungen endgültig bzw. dauerhaft zu löschen. Die Verpflichtung der empfangenen Vertragspartei, die ihr überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln, bleibt auch im Falle der ergebnislosen Beendigung der Gespräche bestehen und wird durch die Rückgabe bzw. Vernichtung der vertraulichen Informationen nicht berührt.
  7. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, bei einer Unterzeichnung an verschiedenen Tagen, ab dem Tage der Unterzeichnung durch die zuletzt unterzeichnende Vertragspartei. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen noch weitere 5 Jahre nach dem Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.
  8. Alle Änderungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien. Die Nichtausübung oder verzögerte oder teilweise Ausübung von Rechten ist nicht als Rechtsverzicht anzusehen. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung soll die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit anderer Regelungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung nicht berühren. Diese bleiben vielmehr ohne Einschränkung wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem gemeinsamen Ziel der Vertragsparteien bei Vereinbarung der ersetzten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
  9. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

Geheimhaltungs-Erklärung

zwischen

Markus Vogl {Business & Data Science}, hier vertreten durch Herrn Markus Vogl
– nachfolgend „Dienstleister“ genannt –

und

dem Unternehmen [Ihr Unternehmen] vertreten durch [Sie]
– nachfolgend „Interessent“ genannt -.

Die [Ihr Unternehmen] plant [Ihre Projekt- & Auftragsbeschreibung] und den Dienstleister mit [Beschreibung der von Ihnen erwarteten Tätigkeiten] zu beauftragen.

Die vertrauliche Behandlung der zu erörternden Inhalte und der Informationen die sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Verfügung stellen werden ist von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund wird Folgendes vereinbart:

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die Tatsache, dass sie Gespräche über das Projekt führen, sowie über die vertraulichen Informationen, die Sie von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten in diesem Zusammenhang erhalten, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten wie auch gegenüber Behörden zu wahren. Soweit nicht abweichend vereinbart (unter anderem Ziffer 3), sind die Vertragsparteien lediglich berechtigt, vertrauliche Informationen in dem Umfang offen zu legen, wie sie nach anwendbaren Rechtsvorschriften und Verordnungen sowie Gerichts- oder behördlichen Entscheidungen dazu verpflichtet sind. Vor der beabsichtigten Offenlegung wird die empfangene Vertragspartei die aufdeckende Vertragspartei hierüber rechtzeitig schriftlich informieren.
  2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Informationen im Zusammenhang mit dem Projekt, die der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Nicht vertraulich sind nur solche Informationen, die a) bereits öffentlich bekannt sind oder während unserer Gespräche öffentlich bekannt werden, ohne dass die empfangene Vertragspartei bzw. deren verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder Berater/Lieferanten dies zu vertreten hätten, b) bereits vor der Zugänglichmachung im rechtmäßigen Besitz der empfangenen Vertragspartei waren, welche diesen Umstand durch schriftliche Unterlagen belegen kann, c) rechtmäßig und ohne Beschränkung bezüglich des Rechtes zur Veröffentlichung von einem Dritten erhältlich werden oder d) von der empfangenen Vertragspartei nachweisbar unabhängig von den vertraulichen Informationen, welche von der aufdeckenden Vertragspartei stammen, entwickelt worden sind. Sollten der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei zur Verfügung gestellte vertrauliche Informationen bereits bekannt sein oder durch Dritte bekannt werden, ist sie verpflichtet, die aufdeckende Vertragspartei hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die empfangene Vertragspartei wird die aufdeckende Vertragspartei ebenfalls schriftlich benachrichtigen, wenn sie vertrauliche Informationen von Dritten erhält, die diese aufgrund eines Verstoßes gegen eine vertragliche bzw. gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt haben und sie dies kannte.
  3. Die empfangene Vertragspartei verpflichtet sich weiterhin, die ihr zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für die Beurteilung und mögliche Durchführung einer Zusammenarbeit zu nutzen. Die empfangene Vertragspartei wird die Informationen innerhalb Ihres eigenen Unternehmens nur denjenigen Personen zur Verfügung stellen, die in den Prüfungsprozess einbezogen sind und die gesetzlich und/oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sollte der Interessent ein Angebot/eine Kostenabschätzung für [Ihr Projekt] abgeben wollen und/oder gemeinsam mit dem Dienstleister an einer Weiterentwicklung etwaiger Ideen arbeiten wollen, wird sie vertrauliche Informationen außerhalb ihres eigenen Unternehmens nur in dem Umfang und nur an solche Berater und Lieferanten weitergeben, wie dies zu diesem Zweck unbedingt erforderlich ist, immer vorausgesetzt, dass diese Berater und Lieferanten zuvor vertraglich verpflichtet werden, die vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer vergleichbaren anderen Vereinbarung, vertraulich zu behandeln. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die empfangene Vertragspartei und von ihr eingeschaltete Mitarbeiter, Berater und Lieferanten die Ihnen überlassenen Informationen nicht zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken, verwerten und auch nicht an Dritte weitergeben oder öffentlich bekannt machen.
  4. Die jeweils aufdeckende Vertragspartei gewährt der jeweils empfangenen Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Rechte an den aufgedeckten vertraulichen Informationen und übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung und Gewährleistung für diese. Entstehen während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit Erfindungen, die zu Schutzrechten führen können, werden die Vertragsparteien gemeinsam eine Entscheidung über deren Anmeldung oder Nichtanmeldung treffen.
  5. Der Interessent haftet nicht für ihre Berater und Lieferanten, vorausgesetzt, sie hat diese vor der Aufdeckung von vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer ähnlichen separaten schriftlichen Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet. Insgesamt ist die Haftung aus dieser Vereinbarung – soweit gesetzlich zulässig – jeweils für beide Vertragsparteien beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000 Euro.
  6. Sollten die Gespräche zwischen den Vertragsparteien ergebnislos beendet werden, verpflichtet sich die empfangene Vertragspartei auf schriftliche Anforderung der aufdeckenden Vertragspartei alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen und jegliche davon angefertigten Kopien zurückzugeben und die auf Grundlage der vertraulichen Informationen erstellten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Soweit unter zumutbarem Aufwand möglich sind sämtliche elektronischen Aufzeichnungen endgültig bzw. dauerhaft zu löschen. Die Verpflichtung der empfangenen Vertragspartei, die ihr überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln, bleibt auch im Falle der ergebnislosen Beendigung der Gespräche bestehen und wird durch die Rückgabe bzw. Vernichtung der vertraulichen Informationen nicht berührt.
  7. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, bei einer Unterzeichnung an verschiedenen Tagen, ab dem Tage der Unterzeichnung durch die zuletzt unterzeichnende Vertragspartei. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen noch weitere 5 Jahre nach dem Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.
  8. Alle Änderungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien. Die Nichtausübung oder verzögerte oder teilweise Ausübung von Rechten ist nicht als Rechtsverzicht anzusehen. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung soll die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit anderer Regelungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung nicht berühren. Diese bleiben vielmehr ohne Einschränkung wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem gemeinsamen Ziel der Vertragsparteien bei Vereinbarung der ersetzten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
  9. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

Absichtserklärung

 zwischen

Markus Vogl {Business & Data Science}, hier vertreten durch Herrn Markus Vogl – nachfolgend „Dienstleister“ genannt –

und

dem Unternehmen [Ihr Unternehmen] vertreten durch [Sie]
– nachfolgend „Interessent“ genannt -.

Die [Ihr Unternehmen] plant [Ihre Projekt- & Auftragsbeschreibung] und den Dienstleister mit [Beschreibung der von Ihnen erwarteten Tätigkeiten] zu beauftragen.

Die vertrauliche Behandlung der zu erörternden Inhalte und der Informationen die sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Verfügung stellen werden ist von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund wird Folgendes vereinbart:

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die Tatsache, dass sie Gespräche über das Projekt führen, sowie über die vertraulichen Informationen, die Sie von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten in diesem Zusammenhang erhalten, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten wie auch gegenüber Behörden zu wahren. Soweit nicht abweichend vereinbart (unter anderem Ziffer 3), sind die Vertragsparteien lediglich berechtigt, vertrauliche Informationen in dem Umfang offen zu legen, wie sie nach anwendbaren Rechtsvorschriften und Verordnungen sowie Gerichts- oder behördlichen Entscheidungen dazu verpflichtet sind. Vor der beabsichtigten Offenlegung wird die empfangene Vertragspartei die aufdeckende Vertragspartei hierüber rechtzeitig schriftlich informieren.
  2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Informationen im Zusammenhang mit dem Projekt, die der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Nicht vertraulich sind nur solche Informationen, die a) bereits öffentlich bekannt sind oder während unserer Gespräche öffentlich bekannt werden, ohne dass die empfangene Vertragspartei bzw. deren verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder Berater/Lieferanten dies zu vertreten hätten, b) bereits vor der Zugänglichmachung im rechtmäßigen Besitz der empfangenen Vertragspartei waren, welche diesen Umstand durch schriftliche Unterlagen belegen kann, c) rechtmäßig und ohne Beschränkung bezüglich des Rechtes zur Veröffentlichung von einem Dritten erhältlich werden oder d) von der empfangenen Vertragspartei nachweisbar unabhängig von den vertraulichen Informationen, welche von der aufdeckenden Vertragspartei stammen, entwickelt worden sind. Sollten der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei zur Verfügung gestellte vertrauliche Informationen bereits bekannt sein oder durch Dritte bekannt werden, ist sie verpflichtet, die aufdeckende Vertragspartei hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die empfangene Vertragspartei wird die aufdeckende Vertragspartei ebenfalls schriftlich benachrichtigen, wenn sie vertrauliche Informationen von Dritten erhält, die diese aufgrund eines Verstoßes gegen eine vertragliche bzw. gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt haben und sie dies kannte.
  3. Die empfangene Vertragspartei verpflichtet sich weiterhin, die ihr zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für die Beurteilung und mögliche Durchführung einer Zusammenarbeit zu nutzen. Die empfangene Vertragspartei wird die Informationen innerhalb Ihres eigenen Unternehmens nur denjenigen Personen zur Verfügung stellen, die in den Prüfungsprozess einbezogen sind und die gesetzlich und/oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sollte der Interessent ein Angebot/eine Kostenabschätzung für [Ihr Projekt] abgeben wollen und/oder gemeinsam mit dem Dienstleister an einer Weiterentwicklung etwaiger Ideen arbeiten wollen, wird sie vertrauliche Informationen außerhalb ihres eigenen Unternehmens nur in dem Umfang und nur an solche Berater und Lieferanten weitergeben, wie dies zu diesem Zweck unbedingt erforderlich ist, immer vorausgesetzt, dass diese Berater und Lieferanten zuvor vertraglich verpflichtet werden, die vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer vergleichbaren anderen Vereinbarung, vertraulich zu behandeln. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die empfangene Vertragspartei und von ihr eingeschaltete Mitarbeiter, Berater und Lieferanten die Ihnen überlassenen Informationen nicht zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken, verwerten und auch nicht an Dritte weitergeben oder öffentlich bekannt machen.
  4. Die jeweils aufdeckende Vertragspartei gewährt der jeweils empfangenen Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Rechte an den aufgedeckten vertraulichen Informationen und übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung und Gewährleistung für diese. Entstehen während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit Erfindungen, die zu Schutzrechten führen können, werden die Vertragsparteien gemeinsam eine Entscheidung über deren Anmeldung oder Nichtanmeldung treffen.
  5. Der Interessent haftet nicht für ihre Berater und Lieferanten, vorausgesetzt, sie hat diese vor der Aufdeckung von vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer ähnlichen separaten schriftlichen Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet. Insgesamt ist die Haftung aus dieser Vereinbarung – soweit gesetzlich zulässig – jeweils für beide Vertragsparteien beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000 Euro.
  6. Sollten die Gespräche zwischen den Vertragsparteien ergebnislos beendet werden, verpflichtet sich die empfangene Vertragspartei auf schriftliche Anforderung der aufdeckenden Vertragspartei alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen und jegliche davon angefertigten Kopien zurückzugeben und die auf Grundlage der vertraulichen Informationen erstellten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Soweit unter zumutbarem Aufwand möglich sind sämtliche elektronischen Aufzeichnungen endgültig bzw. dauerhaft zu löschen. Die Verpflichtung der empfangenen Vertragspartei, die ihr überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln, bleibt auch im Falle der ergebnislosen Beendigung der Gespräche bestehen und wird durch die Rückgabe bzw. Vernichtung der vertraulichen Informationen nicht berührt.
  7. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, bei einer Unterzeichnung an verschiedenen Tagen, ab dem Tage der Unterzeichnung durch die zuletzt unterzeichnende Vertragspartei. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen noch weitere 5 Jahre nach dem Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.
  8. Alle Änderungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien. Die Nichtausübung oder verzögerte oder teilweise Ausübung von Rechten ist nicht als Rechtsverzicht anzusehen. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung soll die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit anderer Regelungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung nicht berühren. Diese bleiben vielmehr ohne Einschränkung wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem gemeinsamen Ziel der Vertragsparteien bei Vereinbarung der ersetzten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
  9. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

Geheimhaltungs-Erklärung

zwischen

Markus Vogl {Business & Data Science}, hier vertreten durch Herrn Markus Vogl
– nachfolgend „Dienstleister“ genannt –

und

dem Unternehmen [Ihr Unternehmen] vertreten durch [Sie]
– nachfolgend „Interessent“ genannt -.

Die [Ihr Unternehmen] plant [Ihre Projekt- & Auftragsbeschreibung] und den Dienstleister mit [Beschreibung der von Ihnen erwarteten Tätigkeiten] zu beauftragen.

Die vertrauliche Behandlung der zu erörternden Inhalte und der Informationen die sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Verfügung stellen werden ist von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund wird Folgendes vereinbart:

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die Tatsache, dass sie Gespräche über das Projekt führen, sowie über die vertraulichen Informationen, die Sie von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten in diesem Zusammenhang erhalten, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten wie auch gegenüber Behörden zu wahren. Soweit nicht abweichend vereinbart (unter anderem Ziffer 3), sind die Vertragsparteien lediglich berechtigt, vertrauliche Informationen in dem Umfang offen zu legen, wie sie nach anwendbaren Rechtsvorschriften und Verordnungen sowie Gerichts- oder behördlichen Entscheidungen dazu verpflichtet sind. Vor der beabsichtigten Offenlegung wird die empfangene Vertragspartei die aufdeckende Vertragspartei hierüber rechtzeitig schriftlich informieren.
  2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Informationen im Zusammenhang mit dem Projekt, die der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei oder einem von ihr beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Nicht vertraulich sind nur solche Informationen, die a) bereits öffentlich bekannt sind oder während unserer Gespräche öffentlich bekannt werden, ohne dass die empfangene Vertragspartei bzw. deren verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder Berater/Lieferanten dies zu vertreten hätten, b) bereits vor der Zugänglichmachung im rechtmäßigen Besitz der empfangenen Vertragspartei waren, welche diesen Umstand durch schriftliche Unterlagen belegen kann, c) rechtmäßig und ohne Beschränkung bezüglich des Rechtes zur Veröffentlichung von einem Dritten erhältlich werden oder d) von der empfangenen Vertragspartei nachweisbar unabhängig von den vertraulichen Informationen, welche von der aufdeckenden Vertragspartei stammen, entwickelt worden sind. Sollten der empfangenen Vertragspartei von der aufdeckenden Vertragspartei zur Verfügung gestellte vertrauliche Informationen bereits bekannt sein oder durch Dritte bekannt werden, ist sie verpflichtet, die aufdeckende Vertragspartei hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die empfangene Vertragspartei wird die aufdeckende Vertragspartei ebenfalls schriftlich benachrichtigen, wenn sie vertrauliche Informationen von Dritten erhält, die diese aufgrund eines Verstoßes gegen eine vertragliche bzw. gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt haben und sie dies kannte.
  3. Die empfangene Vertragspartei verpflichtet sich weiterhin, die ihr zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für die Beurteilung und mögliche Durchführung einer Zusammenarbeit zu nutzen. Die empfangene Vertragspartei wird die Informationen innerhalb Ihres eigenen Unternehmens nur denjenigen Personen zur Verfügung stellen, die in den Prüfungsprozess einbezogen sind und die gesetzlich und/oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sollte der Interessent ein Angebot/eine Kostenabschätzung für [Ihr Projekt] abgeben wollen und/oder gemeinsam mit dem Dienstleister an einer Weiterentwicklung etwaiger Ideen arbeiten wollen, wird sie vertrauliche Informationen außerhalb ihres eigenen Unternehmens nur in dem Umfang und nur an solche Berater und Lieferanten weitergeben, wie dies zu diesem Zweck unbedingt erforderlich ist, immer vorausgesetzt, dass diese Berater und Lieferanten zuvor vertraglich verpflichtet werden, die vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer vergleichbaren anderen Vereinbarung, vertraulich zu behandeln. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die empfangene Vertragspartei und von ihr eingeschaltete Mitarbeiter, Berater und Lieferanten die Ihnen überlassenen Informationen nicht zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken, verwerten und auch nicht an Dritte weitergeben oder öffentlich bekannt machen.
  4. Die jeweils aufdeckende Vertragspartei gewährt der jeweils empfangenen Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Rechte an den aufgedeckten vertraulichen Informationen und übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung und Gewährleistung für diese. Entstehen während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit Erfindungen, die zu Schutzrechten führen können, werden die Vertragsparteien gemeinsam eine Entscheidung über deren Anmeldung oder Nichtanmeldung treffen.
  5. Der Interessent haftet nicht für ihre Berater und Lieferanten, vorausgesetzt, sie hat diese vor der Aufdeckung von vertraulichen Informationen nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder einer ähnlichen separaten schriftlichen Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet. Insgesamt ist die Haftung aus dieser Vereinbarung – soweit gesetzlich zulässig – jeweils für beide Vertragsparteien beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000 Euro.
  6. Sollten die Gespräche zwischen den Vertragsparteien ergebnislos beendet werden, verpflichtet sich die empfangene Vertragspartei auf schriftliche Anforderung der aufdeckenden Vertragspartei alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen und jegliche davon angefertigten Kopien zurückzugeben und die auf Grundlage der vertraulichen Informationen erstellten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Soweit unter zumutbarem Aufwand möglich sind sämtliche elektronischen Aufzeichnungen endgültig bzw. dauerhaft zu löschen. Die Verpflichtung der empfangenen Vertragspartei, die ihr überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln, bleibt auch im Falle der ergebnislosen Beendigung der Gespräche bestehen und wird durch die Rückgabe bzw. Vernichtung der vertraulichen Informationen nicht berührt.
  7. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, bei einer Unterzeichnung an verschiedenen Tagen, ab dem Tage der Unterzeichnung durch die zuletzt unterzeichnende Vertragspartei. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen noch weitere 5 Jahre nach dem Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.
  8. Alle Änderungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien. Die Nichtausübung oder verzögerte oder teilweise Ausübung von Rechten ist nicht als Rechtsverzicht anzusehen. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung soll die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit anderer Regelungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung nicht berühren. Diese bleiben vielmehr ohne Einschränkung wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem gemeinsamen Ziel der Vertragsparteien bei Vereinbarung der ersetzten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
  9. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

zwischen

Markus Vogl {Business & Data Science}, hier vertreten durch Herrn Markus Vogl
– nachfolgend „Dienstleister“ genannt –

und

dem Unternehmen [Ihr Unternehmen] vertreten durch [Sie]
– nachfolgend „Interessent“ genannt -.

Die [Ihr Unternehmen] plant [Ihre Projekt- & Auftragsbeschreibung] und den Dienstleister mit [Beschreibung der von Ihnen erwarteten Tätigkeiten] zu beauftragen und von dessen Know-How zu profitieren.

Die vertrauliche Behandlung der zu erörternden Inhalte und der Informationen die sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Verfügung stellen werden ist von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund wird Folgendes vereinbart:

 

1 Gegenstand der Geheimhaltungsverpflichtung

Gegenstand der Geheimhaltungsverpflichtung sind sämtliche Unterlagen, Zeichnungen, Daten, Gegenstände usw. (nachfolgend als „Informationen“ bezeichnet), die vom Dienstleister an den Interessenten übergeben werden und einen Vertraulichkeitsvermerk besitzen. Vertrauliche Gespräche über das Know-how werden protokolliert und von den Gesprächspartnern abgezeichnet.

 

2 Geheimhaltungsverpflichtung, Nutzungsbeschränkung

  1. Der Interessent verpflichtet sich, alle offenbarten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dieser wird sämtliche erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit Unbefugte keine Einsicht in die Unterlagen nehmen können.
  1. Der Interessent wird Einsicht in die Informationen nur solchen Mitarbeitern gestatten, die arbeitsrechtlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
  1. Der Interessent ist verpflichtet, die erhaltenen Informationen nicht für eigene oder fremde Zwecke zu verwerten oder zu benutzen, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Hiervon unberührt bleiben abweichende Regelungen im Falle des Abschlusses eines Lizenzvertrages.
  1. Die Geheimhaltungsverpflichtung und die Nutzungsbeschränkung hinsichtlich der mitgeteilten Informationen entfallen, soweit diese

– dem Lizenznehmer bereits vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder

– der Öffentlichkeit bekannt sind oder

– ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden oder

– dem Lizenznehmer rechtmäßig von einem Dritten offenbart werden.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag trägt der Interessent die Beweislast für das Vorliegen dieser Tatbestände.

 

  1. Bei der Kenntnisnahme von vorhanden Informationen die unter Punkt 4 fallen, sind diese Unterlagen dem Dienstleister innerhalt 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.

 

3 Unterlagen

Dem Interessenten werden vorhandene Unterlagen in ein-/zweifacher Ausfertigung übergeben. Bei mündlichen Gesprächen wobei Skizzen entstehen werden diese ins Protokoll als Kopie für alle Gesprächspartner hinzugefügt.  Dem Interessenten ist nicht gestattet, hiervon weitere Kopien zu erstellen oder herstellen zu lassen oder die Unterlagen in sonstiger Form zu speichern oder speichern zu lassen.

Für den Fall, dass es nicht zum Abschluss eines Lizenzvertrages kommt, oder zur sonstiger Zusammenarbeit, ist der Interessent verpflichtet, die Unterlagen umgehend, spätestens von 14 Tagen nach Scheitern der Verhandlungen an den Lizenzgeber zurückzugeben.

 

4 Nichtangriffsverpflichtung

Der Interessent ist verpflichtet, das Schutzrecht der ausstehenden Patentanmeldung weder selbst anzugreifen noch durch Dritte angreifen zu lassen oder diese hierbei zu unterstützen.

 

5 Vertragsstrafe

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der gemäß diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zahlt der Interessent dem Dienstleister eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000.000 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie von Unterlassungsansprüchen durch den Dienstleister bleibt unberührt.

 

6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort. Gerichtsstand

  1. Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort ist Wiesbaden sofern der Projektstandort nicht anders vereinbart wurde.
  3. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Wiesbaden,

 

7 Sonstiges

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aller Vertragsparteien aufgehoben werden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.